Mitgliedsbeitrag für Privatpersonen
Privatpersonen zahlen zusätzlich zu ihren Geschäftsanteilen jährlich einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 100€.
Schüler, Studierende und Menschen mit geringem Einkommen können mithilfe des Beitrittsformulars einen ermäßigten Beitrag von 20€ pro Jahr beim Vorstand beantragen.
Zahlungsmodalitäten
Im Jahr des Beitritts:
- Der Einzug der Einlagen und des Mitgliedsbeitrags erfolgt sofort nach Aufnahme
- Beitragsanpassung nach Beitrittsdatum
- Bei Eintritt im 1. Quartal: voller Mitgliedsbeitrag (regulär 100/erm. 20 €):
- bei Eintritt im 2. oder 3. Quartal: halber Mitgliedsbeitrag (regulär 50/erm. 10 €):
- bei Eintritt im 4. Quartal: kein Mitgliedsbeitrag
- Bei Eintritt im 1. Quartal: voller Mitgliedsbeitrag (regulär 100/erm. 20 €):
In den Folgejahren:
Einzug des vollen Jahresbeitrags (100/erm. 20 €) jeweils zum 15. März.
Mitgliedsbeitrag für Unternehmen
Xäls-Partnerbetriebe profitieren in einem erhöhten Maße von den Leistungen der Xäls eG und zahlen deswegen einen höheren jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Ihr Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einem Basisbeitrag und einem umsatzbezogenen Beitrag (im Folgenden: Umsatzbeitrag).
Im Eintrittsjahr ist der Mitgliedsbeitrag doppelt so hoch wie in den folgenden Jahren.
Basisbeitrag
Eintrittsjahr |
Folgejahr |
|
---|---|---|
Händler |
500€ |
250€ |
Verarbeiter/Erzeuger |
200€ |
100€ |
Umsatzbeitrag
Eintrittsjahr |
Folgejahr |
|
---|---|---|
Anteil in Prozent vom Jahresumsatz |
0,1% |
0,05% |
Für die Bemessung des Umsatzbeitrages werden die Netto-Umsätze herangezogen.
- Bei
verbundenen Unternehmen werden die jeweiligen Einzelumsätze summiert.
Als verbundene Unternehmen zählen solche bei denen sowohl eine
unternehmerseitige (inhaberseitige) als auch eine wertschöpfungsmäßige
Verbindung besteht. In der Landwirtschaft zählt z.B. auch eine
Biogasanlage oder ein Hofladen zu einem verbundenen Unternehmen.
- Ein
verbundenes Unternehmen bei dem über 50% des Umsatzes durch Handel
erwirtschaftet wird, wird bei der Berechnung als Händler veranschlagt.
- Bei Erzeugerbetrieben werden produktionsbezogene Subventionen (ohne Investitionsfördermaßnahmen) mit zum Umsatz gezählt.
Beispielrechnung Umsatzbeitrag
Basisbeitrag |
Umsatzbeitrag |
Mitgliedsbeitrag |
|
---|---|---|---|
Händler im Eintrittsjahr: |
500€ |
1.695.000 € × 0,1 % 2.195 € |
2.195 € |
Verarbeiter im Folgejahr: |
100€ |
1.205.000 € × 0,05 % 702,50 € |
702,50 € |
Zahlungsmodalitäten
Im Jahr des Beitritts:
- Einzug der Einlagen: sofort nach Aufnahme
- Beitragsanpassung nach Beitrittsdatum: Der Umsatzbeitrag wird anteilig für die vollen Restmonate des Jahres verechnet. Der Basisbeitrag bleibt unverändert.
Beispiel:
- Beitritt im August
- ⇒ ganze Restmonate = Sept. bis Dez. = 4 Monate
- ⇒ Jahresbeitrag für das erste Jahr = 4/12 des regulären Jahresbeitrags.
In den Folgejahren:
Einzug des vollen Jahresbeitrags jeweils zum 15. März.